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Wer braucht eine rechtliche Betreuung?

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten rechtlich nicht selbst regeln können (§ 1814 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Betreut werden:

  • Menschen mit seelischen Erkrankungen oder Behinderungen

  • Menschen mit geistigen Erkrankungen oder Behinderungen

  • Menschen mit körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen

  • Senioren

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