Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsrecht dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.
Diese Situation kann nicht nur durch Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Ich werde von den Betreuungsgerichten als Berufsbetreuer gem. § 1897 Abs. 6 BGB bestellt. Ich biete somit im Rahmen meiner selbständigen Berufsausübung rechtliche Betreuungen an.
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB).
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der rechtlichen Betreuung und lege Wert auf eine fachlich fundierte Arbeit. Regelmäßige Fortbildung und kollegiale Supervision sind wichtige Bestandteile meiner.
Die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) und die Methode des BdB-Betreuungsmanagements geben mir in der Arbeit eine grundlegende Orientierung.