Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:

  • Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichts;

  • durch Tod des Betreuten;

  • aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Betreuungsgericht beschlossenen Betreuerwechsel;

  • sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).

Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen betreuungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu.

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