Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:
Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichts;
durch Tod des Betreuten;
aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Betreuungsgericht beschlossenen Betreuerwechsel;
sowie bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen betreuungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu.