Ein Betreuer wird stets für einen oder mehrere Aufgabenkreise bestellt. In den jeweiligen Aufgabenkreisen wird der Umfang der gesetzlichen Vertretung des Betroffenen geregelt, abhängig vom Unterstützungsbedarf. Bei der Anordnung der Betreuung ist daher immer auch zu prüfen, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist (Erforderlichkeitsgrundsatz).
Auf Antrag ist im laufenden Betreuungsverfahren eine Erweiterung und Einschränkung des Betreuungsumfangs immer möglich. Im Gesetz sind die möglichen Aufgabenkreise nicht ausdrücklich aufgezählt, sondern orientieren sich am bestehenden Bedarf.
Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich Betreuung gewährleiste ich eine unabhängige und professionelle Beratung, Unterstützung und Vertretung innerhalb des bestellten Aufgabenkreises. Über meine moderne Büroorganisation ist eine gute Erreichbarkeit, effizientes Arbeiten und eine optimale Vernetzung sichergestellt.
Ich arbeite professionell, qualifiziert, fristgerecht, zielorientiert, verlässlich und kooperativ.